Aktuelles
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft.
Die Fa. ZAPMO GmbH kann Sie bei der Umsetzung aktiv begleiten und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch den externen Datenschutzbeauftragten stellen.
Service
Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu)
Wir können mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Dokumente erstellen. (z.B: Aufklärungen und Einverständniserklärungen für Patienten und Mitarbeiter, Verschwiegenheitserklärungen für Mitarbeiter und Fremdfirmern, Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten)
Weiterhin können wir Ihre Mitarbeiter schulen, Arbeitsanweisungen erstellen (z.B. Verschlüsselter Röntgenbildversand) und diese in Ihrer Praxis implementieren.
Wolfgang Schulz arbeitet als externer Datenschutzbeauftragter
Für die Praxen in denen die Fa. ZAPMO GmbH keine EDV-Dienstleistungen anbietet, kann Herr Wolfgang Schulz als externer Datenschutzbeauftragter benannt werden. Dazu ist der Abschluß eines Dienstleistungsvertrages notwendig.
Ute Simon übernimmt externen Abrechnungsservice
Da wir wissen, dass Personalknappheit fast jede Praxis betrifft wollen wir sie jetzt im gesamten Bereich der Abrechnung unterstützen.
Somit stehen wir Ihnen nun auch als externe Abrechnungsservice zur Verfügung und übernehmen Ihre gesamte oder auch nur Teilbereich der Abrechnung. Dies kann per Fernzugriff oder direkt vor Ort in Ihrer Praxis erledigt werden.