Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) können Beratungsleistungen in Ihrer Praxis gefördert werden!

Zahnarztpraxen können einen Zuschuss zu ihren Beratungskosten bei der BAFA beantragen.

Gefördert werden Beratungen, die von qualifizierten Unternehmensberatern durchgeführt werden.
Wir sind als Berater bei der BAFA zugelassen.

Die entsprechenden Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Fördermittelrichtlinie oder sprechen Sie uns direkt an.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel.

Informative Links zu diesem Thema: